Die positive Absolvierung der Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme an einer Bundesbildungsanstalt für Elementarpädagogik und muss von allen Bewerber*innen abgelegt werden.
Seit Jänner 2024 ist eine neue Verordnung für die Eignungsprüfung in Kraft. Es wird die Eignung im Bereich Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit abgeprüft, was eine der wichtigsten Kompetenzen pädagogischer Fachkräfte darstellt. Die praktische Prüfung ist in zwei Teilbereiche gegliedert: ein Einzelsetting und ein Gruppensetting. In diesen werden in Gesprächen und Aktivitäten unterschiedliche Kommunikationssituationen geschaffen. Eine spezifische Vorbereitung ist nicht erforderlich.